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Leitfaden für den Umgang mit 3D-Bildgebung in der Implantologie
Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI)
hat auf seiner Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) Ende Februar in Köln
gemeinsam mit Wissenschaftlern und Praktikern aus Deutschland und Europa ein
Konsenspapier erstellt, das als Leitfaden für 3D-Diagnostik und 3D-Therapie in
der Implantologie dienen soll. Auf der IDS 2009 wurde dieser Leitfaden erstmals
vorgestellt.
Zum Leitfaden
Das Konsenspapier definiert und beschreibt den Umgang mit 3D-Bildgebung in der
Implantologie und soll die implantologisch tätigen Zahnärzte in Deutschland und
Europa bei der Frage unterstützen, in welchen Fällen eine DVT-Aufnahme sinnvoll
ist.
Mit Einführung der digitalen Volumentomografie (DVT) steht neben der
Computertomografie (CT) ein dreidimensionales Röntgenverfahren zur Verfügung,
das es erlaubt, überlagerungsfreie Schichtbilder in hoher räumlicher Auflösung
bei geringerer Strahlenbelastung zu erzeugen. Das Konsenspapier beschreibt dazu
fünf Indikationen:
1. Präimplantologische Diagnostik
2. computerunterstützte Implantatplanung
3. computerunterstützte dynamische und statische Navigation
4. postoperative Evaluierung von Implantaten
5. andere Indikationen
Der Konsens basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Publikationen verschiedener
Evidenzgrade zum Einsatz der dreidimensionalen Bildgebung in der dentalen
Implantologie und schließt das herkömmliche zweidimensionale Röntgenverfahren
mit ein. Dieses könne zur präimplantologischen Diagnostik und zur Behandlung von
Standardfällen durchaus ausreichend sein, heißt es in dem Papier. Allerdings sei
in Fällen mit geringem Knochenangebot, die einen Knochenaufbau oder
Implantationen in direkter Nähe zu sensiblen anatomischen Strukturen erfordern,
eine weitreichende radiologische Diagnostik notwendig. Diese könne durch
Aufnahmen in zweiter Ebene (z.B. transversale Schnitte) oder durch eine
dreidimensionale Bildgebung erbracht werden.
„Die dreidimensionale Bildgebung bietet Vorteile in der Lokalisation von
Implantaten relativ zur Anatomie und relativ zu anderen Implantaten“, lautet die
Beschreibung der Indikation zur postoperativen Evaluierung von Implantaten.
Einschränkend wird im Konsenspapier darauf hingewiesen, dass sich
dreidimensionale bildgebende Verfahren durch die hohe Absorption von
Röntgenstrahlen eines Titan- oder Keramikimplantates und die damit verbundene
Erzeugung von Artefakten weniger zur Beurteilung des Einheilvorganges von
Implantaten eignen. Eine dreidimensionale Bildgebung sei zum Ausschluss von
Nervläsionen erforderlich. Zum Ausschluss von Verletzungen wichtiger
anatomischer Strukturen könne eine dreidimensionale Bildgebung ebenfalls
erforderlich sein.
Das Konsenspapier wurde im Vorfeld des 4. Experten Symposiums des BDIZ EDI, das
Ende Februar zum Thema „Implantologie ist dreidimensional“ in Köln stattgefunden
hat, von Hochschulvertretern und Praktikern im Rahmen der 4. Europäischen
Konsensuskonferenz (EuCC) diskutiert und erarbeitet. Als mögliche andere
Indikationen für eine dreidimensionale Röntgendiagnostik einigten sich die
Teilnehmer auf die folgenden Punkte: dentoalveoläre pathologische Veränderungen,
odontogene Tumoren, Knochenpathologie und –strukturanomalien;
Kieferhöhlenerkrankungen; Speichelsteine; Kiefergelenkerkrankungen; Zahn- und
Kiefer-Gesichts-Traumatologie sowie die Diagnostik und Operationsplanung bei
komplexen Fehlbildungen.
Die 3D-Diagnostik in der Implantologie markiert den Themenschwerpunkt des BDIZ
EDI in seinem Jubiläumsjahr 2009. In diesem Jahr wird der Verband 20 Jahre alt.
Höhepunkt des Jahres wird das Jubiläumssymposium „20 Jahre BDIZ EDI“ am 9. und
10. Oktober 2009 in München sein, wo es neben 3D-Diagnostik und
computergestützter Implantologie auch um Abrechnung und Recht gehen wird.
BDIZ e.V.
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